- HÜTTE/LANDOLT Bd. II Nr. 422 (S. 489): Ehefrau gewürgt und mit 25 cm langer Klinge mehrere Stiche in den Bauch – Lebensgefahr – versuchte vorsätzliche Tötung – zur Hilfe herbeieilende Tochter erhält Genugtuung von CHF 5'000.00 (NZZ vom 12.04.2002, S. 42). Diese Fälle sind mit dem vorliegenden grundsätzlich vergleichbar. Einerseits ist die Straf- und Zivilklägerin 2 jedoch altersbedingt nicht ausserordentlich von ihrer Mutter abhängig, andererseits können die Verletzungen ihrer Mutter weiterhin zu Komplikationen führen. Angesichts dessen erscheint eine Angehörigengenugtuung von CHF 10'000.00 angemessen.