Seit dem Vorfall leidet sie indirekt unter den erheblichen physischen und psychischen Beeinträchtigungen ihrer Mutter. Dies trifft sie in einem Alter, in dem Elternteile gerichtsnotorisch nach wie vor eine gewichtige Rolle spielen. Zur Referenz zieht die Kammer die folgenden Urteile heran: - HÜTTE/LANDOLT Bd. II Nr. 411 (S. 487): Mann schiesst auf Ehefrau – Schüsse in Bauch und Oberkörper – Mordversuch – Genugtuung von CHF 20'000.00 für den gemeinsamen fünfjährigen Sohn (OGer ZH vom 12.05.2006);