Auch der Umstand, dass der verletzte Elternteil alleinerziehend gewesen sei, sei zu berücksichtigen. Daher sei die geltend gemachte Summe von jeweils CHF 25'000.00 angemessen (zum Ganzen pag. 3109 f.). Die Verteidigung machte dagegen geltend, die Genugtuungsforderungen der Strafund Zivilklägerinnen 2 und 3 seien während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung von CHF 10'000.00 auf CHF 25'000.00 erhöht worden, was aufzeige, dass sie nicht gerechtfertigt seien. In Referenzfällen seien denn auch geringere Summen zugesprochen worden. Ausserdem müsse bei der Beurteilung einer Genugtuung die Dauer der Heilung und deren Verlauf bekannt sein.