__ angeführten Tabelle 19 zur Integritätsentschädigung gemäss UVG der SUVA stützt dies. Die Summe von CHF 70'000.00 entspricht rund 50% des maximal versicherten Lohns gemäss UVG, was einen Integritätsschaden im Grenzbereich zwischen mittelschwer und mittelschwer/schwer erfordert. Diese Einstufung erscheint für den vorliegenden Fall sachgerecht. Zusätzlich sind Zinsen von 5% seit dem 30. Juli 2016 geschuldet. Die Straf- und Zivilklägerin 1 wurde weiter über einen Zeitraum von rund 14 Monaten mehrfach vergewaltigt, wobei die Kammer von einer Anzahl Einzeltaten im hohen zweistelligen Bereich ausgeht. Die erlittene Unbill erreicht auch diesbezüglich