und erlitt eine Lungenembolie und eine Blutvergiftung (pag. 920; pag. 924 ff.). Die Stiche verletzten unter anderem die Magenwand und die Bauchspeicheldrüse, weshalb die Nahrungsaufnahme dauerhaft gestört ist und die Straf- und Zivilklägerin 1 eine besondere Diät einhalten muss (pag 973.21; pag. 3045 f., Z. 28 ff.). Aufgrund dieser inneren Verletzungen besteht weiterhin das Risiko eines Darmverschlusses, was im November 2017 eine zweite Operation erforderte und in Zukunft erneut auftreten kann (pag. 973.25 ff; pag. 2886; pag. 3044, Z. 33 f.). Von den Stichverletzungen