Die oberinstanzliche Einvernahme der Straf- und Zivilklägerin 1 stellte eindrücklich unter Beweis, dass sie mehr als 5 Jahre nach dem Vorfall noch immer starkem psychischen Leiden ausgesetzt ist. Eine Verbesserung ist in dieser Hinsicht in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Der Mordversuch verursachte ferner schwere physische Leiden. Die Straf- und Zivilklägerin 1 musste am 30. Juli 2016 einer 3-stündigen Operation unterzogen werden (pag. 907), befand sich während längerer Zeit im Spital (pag. 925) und erlitt eine Lungenembolie und eine Blutvergiftung (pag.