Wie der Mordversuch beweist, war diese Befürchtung absolut begründet. Das Vorgehen des Beschuldigten gleicht einem Besitzergreifen der Strafund Zivilklägerin 1 und bewirkte eine erhebliche Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls, was gerichtsnotorisch äusserst lange andauert, die Lebensgestaltung insbesondere in sozialer Hinsicht beeinträchtigt und zu einer signifikanten, schwer überwindbaren Einbusse der Lebensqualität führt. Die oberinstanzliche Einvernahme der Straf- und Zivilklägerin 1 stellte eindrücklich unter Beweis, dass sie mehr als 5 Jahre nach dem Vorfall noch immer starkem psychischen Leiden ausgesetzt ist.