Indem der Beschuldigte ihr verbal mit dem Tod drohte, rief er bei ihr Verfolgungsängste hervor und bewirkte, dass sie sich vor plötzlichen Aufeinandertreffen mit dem Beschuldigten fürchtete und ihren Alltag entsprechend anpasste. Wie der Mordversuch beweist, war diese Befürchtung absolut begründet.