58 zungen zu den schlimmstmöglichen gehörten. Eine Genugtuung von CHF 20'000.00 sei daher angemessen. Die Verteidigung führte aus, dass die gestellten Forderungen überhöht seien. Ein Vergleich mit Referenzfällen zeige auf, dass Beträge über CHF 100'000.00 nur bei besonders schwerwiegenden Verletzungen wie beispielsweise Tetraplegie zugesprochen würden. Ausserdem sei für die Bemessung der Heilungsverlauf entscheidend.