Im vorzeitigen Strafvollzug wurde der Beschuldigte als offen und kommunikativ wahrgenommen, jedoch schien ihm die Annahme von Kritik schwerzufallen und er wurde wegen einer Auseinandersetzung mit einem Mitinsassen bedingt diszipliniert (pag. 2865 f.). Er befindet sich in gutem gesundheitlichen Zustand, arbeitet und absolviert erfolgreich einen Ausbildungsgang. 17.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren