17. Täterkomponenten 17.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (Ziff. IV.5.1. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 2473). Im vorzeitigen Strafvollzug wurde der Beschuldigte als offen und kommunikativ wahrgenommen, jedoch schien ihm die Annahme von Kritik schwerzufallen und er wurde wegen einer Auseinandersetzung mit einem Mitinsassen bedingt diszipliniert (pag.