53 nach anfänglicher Gegenwehr auf physischen Widerstand und liess den ungewollten Geschlechtsverkehr nach anfänglichen Vorwänden und Widerworten über sich ergehen. Die nach Ansicht der Straf- und Zivilklägerin 1 ausweglos erscheinende Situation sowie ihr kultureller Hintergrund erschwerten es ihr, die Beziehung zu beenden, um den regelmässigen Vergewaltigungen zu entgehen. Der Beschuldigte hatte die problematische Situation seiner damaligen Partnerin erkannt, bat er doch nach den Vergewaltigungen oft um Entschuldigung.