Diese Übergriffe im gemeinsamen Schlafzimmer haben die sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung der Strafund Zivilklägerin 1 sehr oft und erheblich verletzt. Der Beschuldigte zementierte durch Schreien, Beschädigen von Gegenständen und Ausüben von psychischem Druck seine Rolle als Chef der Patchworkfamilie. Er etablierte im gemeinsamen Haushalt ein Klima, in dem Widerspruch nicht geduldet wurde, zunehmend unterblieb und machte die Straf- und Zivilklägerin 1 – unter anderem in sexueller Hinsicht – seinem Willen gefügig. Aufgrund der stark unterschiedlichen körperlichen Konstitutionen verzichtete die Straf- und Zivilklägerin 1