Infolge des Mordversuchs verbunden mit der Vorgeschichte zieht die Straf- und Zivilklägerin 1 sich nach wie vor weitestgehend aus dem sozialen Leben zurück. Sie fühlt sich nur noch als halber Mensch (pag. 3051, Z. 32 ff.). Die erlittenen Traumata konnten bis zum heutigen Tag nur bedingt überwunden werden. Der von der Vorinstanz aufgrund der versuchten Begehung gewährte Abzug ist auch unter der Annahme der anderen rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes angezeigt und vorzunehmen.