52 Zivilklägerin 2 selbstständig das Nötige zur Gewährleistung medizinischer Erstversorgung. Der tatbestandsmässige Erfolg war äusserst imminent. Die massiven multiplen Stich- und Schnittverletzungen der Straf- und Zivilklägerin 1 hatten mehrere Operationen mit längeren und kürzeren Hospitalisierungen zur Folge. Aufgrund der Verletzungen wurde ihre Lebensqualität nachhaltig eingeschränkt. Die Wunden verursachten erhebliche Schmerzen, die sich teilweise noch heute bemerkbar machen.