Der Beschuldigte versuchte seinen Tötungsvorsatz konsequent und unerbittlich umzusetzen. Er liess sich erst durch einen Fusstritt der Straf- und Zivilklägerin 1 abbringen. Er stach insgesamt mindestens 5 Mal mit einem spitzen, dolchähnlichen Messer («Clip-point-Klinge») heftig auf die Straf- und Zivilklägerin 1 ein. Das objektivierte Verletzungsbild zeigt, dass der Beschuldigte heftig auf die Straf- und Zivilklägerin 1 einstach.