Insgesamt ist von einer Anzahl Einzeltaten im hohen zweistelligen Bereich auszugehen. Der Beschuldigte zementierte durch lautes Schreien und Zerstören von Gegenständen seine Rolle als Oberhaupt der Patchworkfamilie in der gemeinsamen Wohnung, sodass er der physisch unterlegenen Straf- und Zivilklägerin 1 seinen Willen aufzwingen konnte. Zur Beseitigung ihres Widerstandes gegen ungewollten Geschlechtsverkehr setzte der Beschuldigte psychischen Druck auf, indem er die Straf- und Zivilklägerin 1 durch lautes Schreien und, wenn sie zum Geschlechtsverkehr «nein» sagte, durch Zerstören von Gegenständen einschüchterte.