190 N 17). Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 6B_993/2013 vom 17. Juli 2014 erwogen, dass ein Opfer, das sich vom Täter abwendet, die Beine zusammenpresst und sagt, der Täter solle seine Hände wegnehmen und es in Ruhe lassen, es wolle keinen Geschlechtsverkehr, eindeutig seine Ablehnung manifestiert, so dass der Täter, der mit dem Opfer sexuelle Handlungen vornimmt, sich dadurch über den