47 6B_145/2019 vom 28. August 2019 mit Verweisen; BSK StGB-MAIER, 4. Auflage, Art. 189 N 20). Gewalt als Nötigungsmittel wurde vom Bundesgericht in einem Fall bejaht, bei dem die Frau erfolglos versuchte, den Täter mit den Armen wegzudrücken und dieser trotz der Gegenwehr der Frau deren Hosen herunterzog, sich auf dem Bett auf sie setzte, sodass sie fixiert war und sich nicht mehr wehren konnte (Urteil des Bundesgerichts 6S.126/2007 vom 7. Juni 2007).