Die Straf- und Zivilklägerin 1 leiden zu lassen und zu töten, war ihm offenbar wichtiger als sie. Nach der begangenen Tat verhielt er sich ruhig, zeigte gegenüber seiner blutüberströmt am Boden liegenden Ex-Freundin keinerlei Emotionen. Er leistete keine erste Hilfe, sondern kümmerte sich zuerst um seine Tochter und rief anschliessend den Notruf, bevor er sich bei der Polizei stellte. Er gab seiner Tochter, die ihm offenbar nicht anmerkte, was passiert war, klare Instruktionen, was sie zu tun habe. Während des Notrufs war er geistig präsent und korrigierte sogar die Adressangaben.