9.6 Beweisergebnis Der Beschuldigte hatte mit der Straf- und Zivilklägerin 1 diverse Male gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr, obwohl diese ihm vorgängig «Nein» gesagt hatte, ihre Unterwäsche festhielt oder ihn wegschubste, sie weinte und dadurch für ihn jeweilen erkennbar war, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wollte, da sie sich verbal und nonverbal dagegen wehrte. In solchen Fällen wurde der Beschuldigte laut und schrie seine damalige Partnerin an. Wenn sie «Nein» sagte, schlug er zum Teil gegen Gegenstände, die in der Nähe waren.