Angesichts ihrer früheren, aus ihrer Sicht fruchtlosen Erfahrungen mit der Polizei (vgl. pag. 2148, Z. 20 ff.) erscheint es sogar naheliegend, dass sie zu dieser Zeit die mit Sexualstrafverfahren einhergehende Belastung nicht auf sich nehmen wollte und sich möglicherweise vor der Reaktion des Beschuldigten fürchtete. Die Aussagen des Beschuldigten entkräften den Vorwurf nicht. Sein pauschales Bestreiten steht im Einklang zu seinem übrigen Aussageverhalten. Gemäss seinen Aussagen ging die Initiative für Geschlechtsverkehr üblicherweise von ihm aus (pag. 815, Z. 84 f.; pag. 3086, Z. 7 ff.). Dies deckt sich mit den Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin