40 9.5 Beweiswürdigung Der Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung betrifft den Zeitraum des Zusammenlebens der Straf- und Zivilklägerin 1 und ihrer Töchter mit dem Beschuldigten und seiner Tochter und ist daher nicht losgelöst vom bisherigen Beweisergebnis zu würdigen. Dieses ist vielmehr in die Würdigung miteinzubeziehen. Mit Verweis auf die vorangestellten Erwägungen ist erstellt, dass der Beschuldigte der Chef der Patchworkfamilie war und es zwischen ihm und der Straf- und Zivilklägerin 1 häufig zu teils handgreiflichem Streit kam.