Sie habe Details beschrieben, den Beschuldigten nicht übermässig belastet, und die Entwicklung der Vorfälle im Rahmen der Beziehung sei originell. Sie habe keine «erste Vergewaltigung» beschreiben können, weil die Übergriffe sich sukzessive gesteigert hätten. Ihre Aussagen würden im Übrigen von ihrer Arbeitskollegin O.________ gestützt, der sie sich zweimal anvertraut habe, was ihre bedrückende Lage veranschauliche. Die Aussagen des Beschuldigten würden hingegen auf eine antiquierte Sexualmoral hindeuten.