in solchen Fällen wurde der Beschuldigte laut, er schrie seine damalige Partnerin an und betitelte sie mit unschönen Worten; wenn diese gar «nein» sagte, wurde der Beschuldigte noch hässiger und schlug zum Teil gegen Gegenstände, welche in der Nähe waren und schüchterte dadurch das Opfer so ein, dass dieses den Geschlechtsverkehr jeweils über sich ergehen liess.