Es war ihm klar, dass seine überraschenden, heftigen und gezielten mindestens 5 Messerstiche bzw. 8 tiefen Schnitt- resp. Stichverletzungen den Tod der Straf- und Zivilklägerin 1 ohne weiteres hätten herbeiführen können. Ohne rechtzeitige medizinische und chirurgische Intervention wäre sie gestorben. 9. Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung (Ziff. I.2. AKS) 9.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 1868): 2. Vergewaltigung, mehrfach begangen