Ausserdem schaffte sie es, bei der Klingel ihrer eigenen Wohnung zu klingeln und ihrer anwesenden Tochter E.________ über die Gegensprechanlage zu sagen, dass etwas Schlimmes passiert sei, sie die Polizei und die Ambulanz rufen und nicht runterkommen soll. Als Tatmotiv des Beschuldigten ist eine Vielzahl an verschiedenen Ursachen wie Zurückweisung, Kränkung und die – mitunter auch kulturell bedingte – Demütigung aufgrund des vorgängigen Verlassenwerdens durch die ihm in vielerlei Hinsicht überlegene Straf- und Zivilklägerin 1 zu nennen.