Danach meldete er sich mit dem Tatmesser auf dem Polizeiposten in I.________, wo er sich widerstandslos und in ruhigem Gemütszustand festnehmen liess. In der Zwischenzeit gelang es der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebenden und auf dem Boden liegenden Straf- und Zivilklägerin 1, welche um Hilfe rief, aufgrund ihrer blutverschmierten Finger nicht, selbst einen Notruf zu tätigen, weshalb sie die Wahlwiederholung drückte und ihre Freundin N.________ anrief. Ausserdem schaffte sie es, bei der Klingel ihrer eigenen Wohnung zu klingeln und ihrer anwesenden Tochter E.___