Als sie den Beschuldigten hinter sich realisierte, er sie an ihrem Arm zog, sagte sie bestimmt, dass sie ihn nicht mehr sehen wolle, er weggehen solle, sie ihn hasse und die Polizei rufen werde. Daraufhin griff der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin 1 mit dem Messer, welches er auf dem Weg zu ihr geöffnet hatte, an und stach mindestens fünf Mal heftig und zielgerichtet auf sie ein. Damit verursachte er bei ihr die vom Institut für Rechtsmedizin dokumentierten insgesamt 8 Schnitt- resp. Stichverletzungen. Die Straf- und Zivilklägerin 1 versuchte sich noch zu schützen, was ihr teilweise gelang.