Seine Tochter blieb auf der Steinsitzbank sitzen. Die Straf- und Zivilklägerin 1 trug die Einkaufstaschen zum Eingang ihres Domizils, eines rund 6m2 grossen Windfangs aus Glas und stellte diese ab, um die verschlossene Zugangstür zum Treppenhaus mit dem Schlüssel zu öffnen. Als sie den Beschuldigten hinter sich realisierte, er sie an ihrem Arm zog, sagte sie bestimmt, dass sie ihn nicht mehr sehen wolle, er weggehen solle, sie ihn hasse und die Polizei rufen werde.