Der Beschuldigte führte am 30. Juli 2016 in seiner Hosentasche ein beidhändig aufklappbares Messer (pag. 484) mit. Während er gemeinsam mit seiner Tochter auf der Steinsitzbank sass, fuhr zufälligerweise die Straf- und Zivilklägerin 1, die für einmal alleine vom Einkaufen zurückkam, mit dem Auto auf der H.___-strasse an ihnen vorbei und parkierte – anstatt auf ihrem Parkplatz in der Nähe der Steinsitzbank – in der blauen Zone in der Nähe ihres Hauseingangs, da sie realisierte, dass der Beschuldigte mit seiner Tochter auf der Steinsitzbank sass.