Er teilte der Straf- und Zivilklägerin 1 auch mit, dass er ihr die Kehle durchschneiden werde. Ferner hatte er rund vier Monate nach der Trennung von der Straf- und Zivilklägerin 1 im Oktober 2015 auf Facebook kundgetan: «Ich suche niemand anders, ich liebe sie sehr, ich werde sie zu niemand anderem lassen, sie ist mein Leben». Er akzeptierte die im Oktober 2015 von der Straf- und Zivilklägerin 1 initiierte und durchgesetzte Trennung nicht. Der Beschuldigte führte am 30. Juli 2016 in seiner Hosentasche ein beidhändig aufklappbares Messer (pag.