H.___-strasse Nr. 2.» Auf die Gegenfrage, ob dies in Biel sei, antwortete er: «Nein, nicht Biel, I.________. A.________. Eine schwere Verletzung [evtl. eine Schwerverletzte]». Auf die Frage, was für eine Verletzung vorliege, und ob die Person noch bei Bewusstsein sei, erwiderte er: «Ich weiss nicht, ich bin Herr A.________. Bitte schauen sie, weil ich habe…». Trotz der Aufforderung in der Leitung zu bleiben, beendete der Beschuldigte den Anruf und begab sich zum Polizeiposten I.________, wo er die Tatwaffe aushändigte und sich festnehmen liess. Dieses Vorgehen widerspricht klar der Ansicht der Vorinstanz, wonach der Beschuldigte in dieser Situation einfach funktioniert habe.