er trug immer ein Messer auf sich. Als er die Straf- und Zivilklägerin 1 in ihrem Auto von der P.___-strasse in die H.___-strasse einbiegen und neben sich durchfahren sah, sprang er ohne ein Wort zu seiner Tochter zu sagen auf und rannte zum Hauseingang. Dass der Beschuldigte auf dem Weg in den Windfang zudem sein Messer öffnete, sich der Straf- und Zivilklägerin 1 von hinten näherte, ohne dabei ein Wort zu sagen, bringt seine Absicht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck.