2149, Z. 43). Auf ihre Aussage, wonach sie dem Beschuldigten einen Tritt verpasst habe, der ihn in der Hocke kurzzeitig aus dem Gleichgewicht warf und aus den kontinuierlichen Stichbewegungen hinausriss, wird abgestellt (pag. 731, Z. 135 ff.; pag. 748, Z. 146; pag. 2150, Z. 7 ff.). Indes lässt sich nicht erstellen, dass der Beschuldigte in diesem Zeitpunkt zu einem finalen Stich angesetzt hatte, von dem ihn nur der Tritt abhielt. Von dieser ursprünglichen Schilderung wich die Straf- und Zivilklägerin 1 zuletzt selbst ab (pag. 2150, Z. 6 ff. und Z. 14 ff.). In der Folge verliess der Beschuldigte den Windfang.