Weshalb die Klinge nicht bei jedem Stich in vollem Umfang eindrang – wobei als Grund die zur Abdeckung verwendeten Arme in Betracht fallen könnten – ist nicht relevant. Die Heftigkeit des fünften Stichs, der einen Durchstich am linken Oberschenkel verursachte, ist augenscheinlich. Daher ist von mindestens fünf gezielten und heftig geführten Stichen auszugehen. Aufgrund der Stiche sackte die Straf- und Zivilklägerin 1 in sich zusammen und lehnte mit dem Rücken an die gläserne Wand des Windfangs (pag. 731, Z. 133; pag. 748, Z. 133 ff.; pag. 2149, Z. 43).