Da die Straf- und Zivilklägerin 1 versuchte, mit den Armen die traktierte linke Seite ihres Oberkörpers zu schützen (pag. 731, Z. 122 f.; pag. 748, Z. 129 f.; pag. 2149, Z. 32 f.), kann ferner davon ausgegangen werden, dass der erste, unerwartete Stich am tiefsten eindrang und den Pankreasschwanz sowie die Magen- vorder- und -hinterwand verletzte (pag. 980; pag. 2164, Z. 7 ff.). Bei den nachfolgenden Stichen schützte sich die Straf- und Zivilklägerin 1 mit ihren Armen und leistete Widerstand, wovon die Abwehrverletzungen zeugen, sodass es schwieriger gewesen sein muss, tiefe Einstiche zu verursachen.