2164, Z. 7 ff. und Z. 16). Ein weiterer Stich verletzte die Milz, die ca. 4 bis 5 cm in der Tiefe liegt (pag. 2164, Z. 22 f.). Von den drei Stichen in den Oberbauch drang somit einer mindestens 10 cm und die übrigen zwei mindestens 4 bis 5 cm ein. Hinsichtlich der zwei Verletzungen am Oberschenkel liegt gemäss gutachterlicher Einschätzung der Schluss nahe, dass es sich um einen Durchstich handelt (pag. 2160 f., Z. 42 ff.). Bei dieser Annahme ist von einer tangentialen Eindringtiefe von ca. 10 cm auszugehen (pag. 2164, Z. 45 ff.). Die übrigen Verletzungen am linken Oberarm und der rechten Hand erreichten lediglich das Unterhautfettgewebe (pag.