32 wollen, da seine Mitarbeitenden es nicht sehen sollten (pag. 782, Z. 84 ff.; pag. 784, Z. 176; pag. 2171, Z. 3 ff.; pag. 3071, Z. 25 ff.), überzeugt nicht. Er hatte seine neue Arbeitsstelle bereits 3 Wochen zuvor angetreten (pag. 785, Z. 219 ff.). Es fragt sich, weshalb er überhaupt das Messer an seinen Arbeitsplatz mitgenommen hatte. Und wieso hat das Messer in der Garderobe erst nach drei Wochen ein Problem dargestellt, sodass er es ausgerechnet am 30. Juli 2016 mit nach Hause nehmen musste. Kommt hinzu, dass er am 30. Juli 2016 auch keine Nachtschicht hatte.