Der Beschuldigte habe sie auf Türkisch geäussert Allerdings habe sie einige Arbeitskolleginnen informiert (pag. 732, Z. 166 f. und Z. 189 f.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagte sie aus, der Beschuldigte habe sie auch mehrmals bei der Arbeit angerufen und sie bedroht (pag. 753, Z. 346 ff.). Er habe sich bei jedem Anruf anders ausgedrückt und ihr unter anderem gesagt, dass er sie umbringen, ihr die Kehle durchschneiden, ihr Genick brechen oder sie zerfetzen werde (pag. 754, Z. 353 f. und Z. 358 ff.; ebenso pag. 3050, Z. 4 ff.; vgl. auch pag. 3065, Z. 26 ff.).