Es hätte zahlreiche andere Aufenthaltsorte für den Beschuldigten und seine Tochter in der Umgebung seines damaligen Wohnortes an der Q.___-strasse gegeben. Ein Joggen in Richtung Innenstadt von Biel anstatt in Richtung der Aare hatte nur einen Zweck. Die Hintergründe dieser «Besuche» liegen angesichts seines kontrollierenden Verhaltens während der Beziehung und seiner Ablehnung der Trennung auf der Hand. In diesen Kontext gehören auch mehrere Facebook-Nachrichten, in denen der Beschuldigte einer Bekannten der Straf- und Zivilklägerin 1 rund 4 Monate nach der Trennung mitteilte, er liebe diese immer noch sehr und werde sie zu niemanden anderen lassen (pag. 1767 ff.; vgl. auch pag.