29 umgekehrten Fall jedoch – wenn sie bereits anwesend gewesen sei – habe der Beschuldigte sich jeweils direkt an den Nebentisch gesetzt (pag. 717, Z. 79 ff.). M.________ habe mit dem Beschuldigten darüber geredet und ihm erklärt, er solle es gleich machen wie die Straf- und Zivilklägerin 1. Der Beschuldigte sei aber immer da gewesen und bis zum Schluss geblieben (pag. 717, Z. 81 ff.). Dass M.________ Partei für die Straf- und Zivilklägerin 1 ergriffen habe, wie der Beschuldigte mutmasste (pag. 2177, Z. 19 f.), stimmt nicht. Er selbst erklärte, unmittelbar bevor ihm die Aussagen M.'s___