Der Eintrag im Polizeijournal zeigt ausserdem den psychischen Druck auf, dem die Straf- und Zivilklägerin 1 ausgesetzt war. Sie hatte Angst, der Beschuldigte würde sich etwas antun, wenn sie sich von ihm trennt (pag. 1636). Seine spätere Aufforderung, sie müsse ihn überfahren, wenn sie ihn verlassen wolle, versinnbildlicht diese Befürchtung. Bei diesen Gegebenheiten überrascht es auch nicht, dass die Straf- und Zivilklägerin 1 die Beziehung trotz der erstellten Dynamik beinahe ein Jahr lang erduldete. Die Trennung vom Beschuldigten erforderte auf ihrer Seite einen Kraftakt (vgl. auch pag. 773, Z. 435 ff.).