und teilte mit, dass sie sich vom Beschuldigten trennen will, sie jedoch Angst habe, ihm dies mitzuteilen (pag. 1636). Anschliessend holte sie ihre jüngere Tochter von der Schule ab und wollte mit ihr die Wohnung verlassen. Der Beschuldigte kletterte in einer Kurve auf ihr Auto und erklärte ihr, dass sie ihn überfahren müsse, wenn sie ihn verlassen wolle (pag. 735, Z. 359 ff.; pag. 2148, Z. 4 ff.; ebenso pag. 2139, Z. 24 ff.; pag. 3064, Z. 36 ff.).