28 denen teilweise polizeiliche Wegweisungen gegen den Beschuldigten verfügt wurden (pag. 1167 ff.; pag. 1185 ff.; pag. 1190 ff.; pag. 1192; pag. 1237; pag. 1279 ff.). Zwar geht aus den Akten nicht hervor, ob die Strafanzeigen jeweils in einer Verurteilung mündeten. Zumindest bei einem Vorfall ist die Rede von Gewalt von Seiten des Beschuldigten (pag. 1239). Zudem konnte die Polizei bei einem weiteren Vorfall eine blutende Wunde am Kopf seiner Exfrau feststellen (pag.