736, Z. 399 ff.). Der Beschuldigte drängte sie auch zu einer zivilen Heirat, was seine Partnerin nach den gemachten Erfahrungen nicht wollte und mittels Vorwänden zu verhindern versuchte (pag. 3049, Z. 4 ff.; pag. 3053, Z. 33 ff.; vgl. demgegenüber pag. 3074, Z. 14 f.). Namentlich aus diesen Gründen wurde das Zusammenleben zunehmend von Streit zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin 1 geprägt (pag. 738, Z. 474; ebenso pag. 667, Z. 65 ff.; sowie pag. 696). Übereinstimmend schilderten die Straf- und Zivilklägerinnen 1-3 auch das Verhalten des Beschuldigten während den zahlreichen Streitigkeiten.