3048, Z. 36 ff.; ebenso pag. 667, Z. 60 ff. und pag. 3064, Z. 14 ff.), und es fand eine religiöse Heirat statt (pag. 3048, Z. 29 f.). Seine Vorstellungen einer Beziehung waren jedoch nicht mit dem gewohnten unabhängigen Lebensstil der Straf- und Zivilklägerin 1 und den fi-