Übereinstimmend berichteten sie von einem anfänglich guten Zusammenleben mit einer sukzessiven Verschlechterung aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten, worunter primär die Straf- und Zivilklägerin 1, aber auch ihre Töchter zu leiden hatten. Sein Verhalten bestimmte auch nach der Trennung zu weiten Teilen ihren Alltag und versetzte sie in Angst. Besonders kennzeichnend für diese Wandlung erscheinen die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 3 an ihrer Videobefragung vom 17. August 2016. Rund 2 Wochen nachdem ihre Mutter beinahe gestorben wäre, als diese sich nach wie vor in kritischem Zustand in ärztlicher