Rechtsanwältin F.________ verwies auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft (pag. 3108 ff.). 8.6 Beweiswürdigung 8.6.1 Vorgeschichte Die Straf- und Zivilklägerinnen 1-3 zeichneten mit ihren Aussagen ein lebensnahes, mit Beispielen unterlegtes Bild des Beschuldigten während und nach der Beziehung. Übereinstimmend berichteten sie von einem anfänglich guten Zusammenleben mit einer sukzessiven Verschlechterung aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten, worunter primär die Straf- und Zivilklägerin 1, aber auch ihre Töchter zu leiden hatten.