Anschliessend liess er die Straf- und Zivilklägerin 1 am Boden liegend zurück, ging aus dem Windfang, schickte seine Tochter nach Hause, gab einen Polizeinotruf ab und begab sich zum Polizeiposten I.________, wo er die Tatwaffe abgab und sich widerstandslos festnehmen liess. 8.3 Bestrittener Sachverhalt und Beweisthemen Bestritten ist, ob es während des Zusammenlebens seitens des Beschuldigten zu häuslicher Gewalt, namentlich Aggressivität, Schläge und Würgen gegen die Strafund Zivilklägerin 1, Selbstverletzungen und zu lauten Streitereien mit Gewalt gegen Sachen kam und ob der Beschuldigte versuchte, die Straf- und Zivilklägerin 1 unter